Karte (Kartografie) - Region Brüssel-Hauptstadt (Bruxelles-Capitale)

Region Brüssel-Hauptstadt (Bruxelles-Capitale)
Die Region Brüssel-Hauptstadt (oder auch Brüsseler Region),, ist eine der drei Regionen des Königreichs Belgien und somit ein Gliedstaat des belgischen Bundesstaates. Sie umfasst das „zweisprachige Gebiet Brüssel-Hauptstadt“, das – genau wie der gleichnamige Verwaltungsbezirk – aus 19 Gemeinden besteht. Die Stadt Brüssel, auch „Brüssel-Stadt“ genannt, ist eine der 19 Gemeinden. Die Region Brüssel-Hauptstadt besteht in ihrer heutigen Form seit dem 1. Januar 1995. Die Region hat Einwohner.

Die Region Brüssel-Hauptstadt verfügt über ein legislatives („Brüsseler Parlament“) sowie ein exekutives Organ („Brüsseler Regierung“). Hinzugezählt werden ebenfalls die französische und flämische Gemeinschaftskommission („COCOF“ und „VGC“) sowie die „gemeinsame Gemeinschaftskommission“ (COCOM/GGC). Nebenbei übt die Region Brüssel-Hauptstadt auch die Befugnisse der „Brüsseler Agglomeration“ aus.

Dieser Artikel behandelt vor allem die Themen Politik, Verwaltung und Sprachensituation. Weitere und übergreifende Themen werden im Artikel Brüssel behandelt.

Als in Belgien die erste Staatsreform (1970) beschlossen wurde, die zur Föderalisierung des Landes führen sollte, wurden zum einen die Kulturgemeinschaften (die späteren Gemeinschaften), mit dem Schwerpunkt Kultur, und zum anderen die Regionen, mit dem Schwerpunkt Wirtschaft erschaffen. Da die flämischen Vertreter aber nicht den Zweck dieser Regionen erkannten, wurde ihre Existenz allein in einem Verfassungsartikel (107quater) festgehalten. Weitere konkrete Ausführungsmodalitäten wurden nicht vorgesehen. In diesem Artikel 107quater war bereits die Rede von einer „Brüsseler Region“.

Auch wenn also die Regionen noch nicht funktionsfähig waren, wurde für die neunzehn Brüsseler Gemeinden eine erste gemeinsame Verwaltungsstruktur erschaffen: die Brüsseler Agglomeration (siehe unten). Ein Gesetz vom 26. Juli 1971 sah vor, dass der Brüsseler Agglomerationsrat in zwei Sprachgruppen aufgeteilt würde. Die ersten und einzigen Wahlen zum Agglomerationsrat fanden am 21. November 1971 statt. Die Agglomeration verfügte über gewisse Zuständigkeiten in Sachen Raumordnung, Transportwesen, Sicherheit, öffentliche Gesundheit und Sauberkeit. Es wurden ebenfalls eine französische und eine niederländische Kulturkommission eingerichtet, in der die Mitglieder des Agglomerationsrates, je nach Sprachgruppe, tagten und über gewisse Befugnisse in Sachen Kultur und Unterricht verfügten. Das Gesetz vom 26. Juli 1971 wurde durch jedoch durch ein Gesetz vom 21. August 1987 abgeändert und viele der Befugnisse der Agglomeration wurden den dann bereits bestehenden Regionen anvertraut.

In Brüssel wurden diese Befugnisse dem „Regionalen ministeriellen Komitee“ anvertraut. Im Jahr 1974 wurden drei dieser Komitees geschaffen: ein flämisches, ein wallonisches und ein Brüsseler. Auch wenn diese Komitees nur eine beratende Funktion hatten, werden sie doch als Vorläufer der Regionen bezeichnet. In Brüssel war das Komitee zur einen Hälfte aus Senatoren und zur anderen Hälfte aus Mitgliedern des Agglomerationsrates zusammengesetzt.

Die Schaffung der Regionen, darunter einer Brüsseler Region, wurde in den zwei großen Egmont- (1978) und Stuyvenbergabkommen (1979) festgehalten. Wegen einer Regierungskrise konnten diese jedoch nicht in Kraft treten, und so wurden durch ein Gesetz vom 5. Juli 1979 provisorische gemeinschaftliche und regionale Institutionen erschaffen, deren Exekutive allein von Ministern der Nationalregierung gestellt wurde.

Erst im Zuge der zweiten Staatsreform (1980) wurden die Regionen wirklich aus der Taufe gehoben. Da jedoch kein Kompromiss für die Brüsseler Region gefunden werden konnte, gilt die Verabschiedung des Sondergesetzes vom 8. August 1980 allein als die Geburtsstunde der Flämischen und der Wallonischen Region. Das „Problem Brüssel“ wurde, so die damalige Bezeichnung, „in den Kühlschrank gestellt“ (französisch: mise au frigo).

Somit blieb das Gesetz von 1979 weiterhin für Brüssel anwendbar. Ein Minister und zwei Staatssekretäre, die nicht dem Nationalparlament verantwortlich waren, lenkten die Geschicke der Region. Dies hatte schwerwiegende finanzielle und institutionelle Probleme zur Folge. Ein Kompromiss zwischen Flamen und Wallonen um das Statut Brüssels schien in die Ferne zu rücken, da vor allem die flämische Seite Brüssel nicht als eigenständige Region anerkennen wollte und die wallonische Seite nicht die absolute Sprachgleichheit akzeptieren wollte.

Mehrere Gesetzesvorschläge wurden eingereicht, doch erst im Mai 1988 konnte ein politischer Kompromiss gefunden werden, der alle Parteien zufriedenstellte. Dieser Kompromiss führte zur Durchführung der dritten Staatsreform und zur Verabschiedung des Sondergesetzes vom 12. Januar 1989, der somit als die Geburtsstunde der „Region Brüssel-Hauptstadt“, wie sie seitdem genannt wird, gilt. Dieses Sondergesetz rief schlussendlich den Rat (später Parlament) und die Exekutive (später Regierung) ins Leben und übergab der Region die restlichen Kompetenzen der Agglomeration. 
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Land (Geographie) - Belgien
Flagge Belgiens
Belgien (amtlich Königreich Belgien, ) ist ein föderaler Staat in Westeuropa. Es liegt zwischen der Nordsee und den Ardennen und grenzt an die Niederlande, Deutschland, Luxemburg und Frankreich. Belgien hatte im Jahr 2020 rund 11,6 Millionen Einwohner auf einer Fläche von 30.688 Quadratkilometern. Mit 378 Einwohnern pro Quadratkilometer zählt Belgien zu den am dichtesten besiedelten Staaten. Zum Vergleich: Belgien hat so etwas mehr Einwohner als das deutsche Bundesland Baden-Württemberg auf einer Fläche, die etwas größer als die Fläche des Bundeslandes Brandenburgs ist oder etwa 6/7 der Fläche des Bundeslandes Baden-Württembergs entspricht. Auch ist Belgien ein wenig dichter als Baden-Württemberg besiedelt. Der Grad der Urbanisierung Belgiens ist mit fast 98 Prozent der höchste in Europa. Brüssel ist die Hauptstadt und Sitz der belgischen Königsfamilie sowie Zentrum der größten Agglomeration. Die bevölkerungsreichste Stadt ist Antwerpen, gefolgt von Gent, Charleroi, Lüttich (Liège), Brüssel, Brügge (Brugge), Namur und Löwen.

Seit der Unabhängigkeit 1830 und Verfassungsgebung 1831 ist Belgien eine parlamentarische Erbmonarchie (siehe auch belgische Monarchie). Der Norden des Landes mit den Flamen ist niederländisches, der Süden mit den Wallonen französisches Sprachgebiet (vgl. Flämische und Französische Gemeinschaft). Die Region Brüssel-Hauptstadt ist offiziell zweisprachig, jedoch mehrheitlich frankophon bewohnt. Im deutschsprachigen Gebiet in Ostbelgien sind Standarddeutsch und westmitteldeutsche Mundarten verbreitet (vgl. Deutschsprachige Gemeinschaft).
Währung / Sprache  
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Stadtviertel - Land (Geographie)  
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Verwaltungseinheit
Land, State, Region,...